Bundestagswahl – tausende behinderte Menschen dürfen zum ersten Mal wählen
Jeder mit deutschem Pass, der über 18 ist, darf heute wählen. Die Wahl ist allgemein, steht im Grundgesetz. Das heißt: Jeder darf wählen – unabhängig von Geschlecht, Konfession, Einkommen, Beruf oder politischer Überzeugung. Aber lange Zeit waren zehntausende volljährige Menschen in Deutschland vom Wählen ausgeschlossen – weil sie eine Behinderung haben. Jetzt dürfen sie zum ersten Mal bei einer Bundestagswahl ihre Stimme abgeben.
Autor: Achim Stadelmaier
Foto: Wilhelmine Wulff, pixelio